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Besondere Einbürgerung

Formelle Voraussetzungen

Ausländischen und staatenlose Jugendlichen wird das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht selbständig erteilt, wenn sie das Gesuch

  • vor Vollendung des 20. Altersjahres stellen und
  • insgesamt während zehn Jahren in der Schweiz wohnen, davon während wenigstens fünf Jahren in der politischen Gemeinde.