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Einbürgerungen

Für eine Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ist die Erfüllung verschiedener Anforderungen zwingend vorausgesetzt. Der Ortsbürgerrat oder das Einbürgerungssekretariat berät im Zweifelsfall gerne.

Schweizerinnen und Schweizern wird das Bürgerrecht im Verfahren der besonderen Einbürgerung erteilt, wenn diese wenigstens fünf Jahre in der politischen Gemeinde wohnen. In den übrigen Fällen im Verfahren der allgemeinen Einbürgerung.

Schweizerinnen und Schweizer Ausländische Staatsangehörige

Zuständige Abteilung

Einbürgerungssekretariat