Eichamt
Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben im gesetzlichen Messwesen. Dort, wo der Bund zuständig ist, übernimmt sie das METAS. In bestimmten Fällen überträgt es sie an ermächtigte Eichstellen. Die Ermächtigung von Eichstellen durch das METAS erfolgt nach klaren Kriterien. Aufgaben im gesetzlichen Messwesen in der Schweiz nehmen wahr:
- das Eidgenössische Institut Metrologie METAS,
- die vom METAS ermächtigten Eichstellen,
- die kantonalen Aufsichtsbehörden und die kantonalen Eichämter
Das METAS beaufsichtigt den Vollzug im Messwesen, gegenüber den Kantonen als Oberaufsichtsbehörde und gegenüber den Eichstellen als Aufsichtsbehörde. Die Kantone bestimmen eine Aufsichtsbehörde. Diese kantonalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigen die kantonalen Eichmeister und sorgen für die Zusammenarbeit mit dem METAS und anderen betroffenen Behörden des Kantons oder anderer Kantone.
Kontakt
Eichamt
Bernhard Willi
Grünenau
9630 Wattwil
Telefon: 079 467 22 36
E-Mail
www.eichamt-sg2.ch