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Hausverbot

Die Ratskanzlei ist zuständig für das Ausstellen von Hausverboten (Wohnungs-, Restaurants- und Ladenverbote usw.). Das Begehren ist vollständig ausgefüllt an die Gemeinde Flawil, Ratskanzlei, Bahnhofstrasse 6, 9203 Flawil einzureichen. Die Gebühr für den Erlass eines Hausverbots beträgt 50 Franken und ist durch die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller in bar bei der Abgabe des Begehrens der Ratskanzlei zu zahlen.

Begehren um Erlass eines Hausverbots


Zuständige Abteilung