Feuerwerk
Mit Ausnahme zweier Tage im Jahr – am Nationalfeiertag, 1. August, und an Silvester, 31. Dezember – wird für die Vorführung grösserer Feuerwerke beispielsweise bei Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen öffentlichen und privaten Festanlässen jeweils eine Bewilligung benötigt.