Steuerrechnung
Vorläufige mutmassliche Steuerrechnung
Die Steuerrechnung für das laufende Jahr beruht immer auf einer Schätzung, weil die entsprechenden Details (Einkommen, Rente, Abzüge) erst nach Ablauf des Jahres bekannt sind und erst dann mit der Steuererklärung deklariert werden. Wenn die mutmassliche Steuerrechnung nicht den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht, können im ePortal unter eFaktoren die Faktoren angepasst werden oder Sie wenden sich direkt an das Steueramt.