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Betreibungsauskunft

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister muss Ihr Interesse glaubhaft sein (SchKG Art. 8a, Abs. 1 und 2), das heisst Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) und/oder glaubhafte Beschreibung darzustellen. Als Interessennachweis gelten namentlich:

  • Verträge
  • schriftliche Bestellungen
  • Mietinteressenformular

Ihren eigenen Betreibungsauszug können Sie via Online-Schalter mit dem Formular «Betreibungsauszug» anfordern. Sie erhalten diesen per Post zugestellt. Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt 17 Franken (zuzüglich Porto) und wird per Rechnung erhoben. Detaillierte Auszüge oder wenn die bestellende Person im Betreibungs- beziehungsweise Verlustscheinregister verzeichnet ist, müssen beim Betreibungsamt Flawil während den Öffnungszeiten gegen Barzahlung abgeholt werden. Andernfalls erfolgt eine Aufforderung zur Leistung eines Kostenvorschusses.

Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen (keine Fax- oder Mailzustellung).


Zuständige Abteilung